Verpflichtung zur Dokumentation

Als Hersteller von Fahrzeugzubehör und Fahrzeugkomponenten sind wir dazu verpflichtet, ein Qualitätsmanagement nach Vorgaben des Kraftfahrt Bundesamtes nachzuweisen. Die Einhaltung dieser Anforderungen an uns werden nach Aufforderung durch die Genehmigungsbehörde regelmäßig durch einen technischen Dienst überprüft. Grundlagen für die Prüfung sind hier die behördlichen Vorschriften des KBA. So wird für unsere Kunden sichergestellt, dass immer eine gleichbleibend hohe Qualität geliefert wird und alle gesetzlichen Vorschriften und Standards eingehalten werden.

Unser Partner bei der Qualitätssicherung

Der TÜV Rheinland in Köln ist unser Partner in allen Fragen zur Qualitätssicherung. Unsere Dokumentationen zum Qualitätsmanagement werden durch ihn auf Einhaltung der behördlichen Anforderungen überprüft. Stichprobenartig werden Produkte aus unserem Sortiment entnommen und mit den Angaben der getesteten Prototypen verglichen. Hier werden keine Abweichungen zugelassen.